Kleiner Fehler: “ „A. Relthi“ lautende Unterschrift. Rückwärts(!) gelesen: A. Hitler. “ In der Überschrift noch richtig als Anagramm bezeichnet.
Da es im Gegensatz zum BAMF kein „Bundesamt für Migration“ gibt, würde mich mal interessieren, ob die hierfür verantwortlichen Personen juristisch belangt werden können?